Das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen die Paragraphen §113a und §113b des Telekommunikationsgesetzes für nichtig und verfassungswidrig nach §10 des Grundgesetzes erklärt.
Weiterhin haben die Richter angeordnet, alle bisher erhobenen und noch nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergegebenen Daten, bei den Providern unverzüglich zu löschen.
Der Kreisverband Ingolstadt begrüßt, ebenso wie die gesamte Piratenpartei, diese Entscheidung sehr und freut sich über dieses Urteil.
Eine Pressemitteilung folgt.