Nach dem bayerischen Meldegesetz darf die Stadt Adressbuchverlagen Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohner erteilen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das ist vielen oft gar nicht bewusst, wenn die Daten erst einmal weitergeleitet sind ist es zu spät. Für den Widerspruch gibt es auf der Homepage der Stadt ein Muster-Formular. Zusätzlich kann nicht nur der Weitergabe an Adressbuchverlage, sondern auch noch der Weitergabe zu weiteren Zwecken wie Direktwerbung und Weitergabe an Parteien widersprochen werden.
Das Formular ist auf ingolstadt.de abrufbar und muss eingeschickt werden, oder lässt sich im Bürgerservice-Portal online ausfüllen.